Das BVerwG sah weder Verfahrensfehler bei der Entscheidung
des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, noch folgte es der
Auffassung der Beschwerdeführer, die Angelegenheit sei
grundsätzlichen so bedeutungsvoll, dass eine Revision
zuzulassen sei.
In ersten Reaktionen zeigten sich die Vertreter des Kanusports
enttäuscht. „Der behördliche Naturschutz hat zwar hier einen
juristischen Erfolg eingefahren. Ob er damit aber einen
dauerhaften Erfolg errungen hat muss bezweifelt werden, denn
Naturschutz per Käseglocke ist nicht mehr zeitgemäß!“
kommentierte DKV-Präsidenten Thomas Konietzko in einer ersten
Reaktion die Entscheidung. Der Präsident des Hessischen
Kanu-Verbandes Christian Rose erklärte: „Mit der Entscheidung
des BVerwG sehe ich nicht nur die Nidda als Revier für den
Natursport Kanu gefährdet. Vielmehr besteht die Gefahr, dass
mit ähnlichen Argumenten weitere Aussperrungen für jede Art des
Natursports drohen. Hier muss seitens des Gesetzgebers dahin
gewirkt werden, dass nicht die einseitige Berücksichtigung von
Naturschutz zum Normalfall wird, sondern dass das in vielen
Schutzgebieten in Deutschland erfolgreiche Nebeneinander von
Kanusport und Naturschutz den Vorrang erhält.“
Zum weiteren Vorgehen erklärten Thomas Konietzko und Christian
Rose übereinstimmend, dass nunmehr geprüft werde, ob der Weg
zum Hessischen Staatsgerichtshof beschritten werde. Hierzu sei
eine sorgfältige Abwägung der juristischen Chancen
erforderlich.
Die Klage gegen die Nidda-Sperrung war auch durch Mittel aus
Crowdfunding zustande gekommen, wurde aber in erster Linie
durch eigene Mittel des Kanu-Verbandes bestritten.